Tarife und Ermäßigungen
Tarife und Ermäßigungen
Easy but not simpel! Das Tarifsystem der Musikschule Dornbirn wirkt auf den ersten Blick komplex - ist es aber nicht. Um den Unterricht so individuell wie möglich anzubieten, wurde ein Baukastensystem entwickelt. So kann ein Fach mit flexibler Dauer gebucht werden.
Unsere Tarife sind beinahe so individuell wie du! Sie setzen sich aus einem Grund-, einem Zeit- und gegebenenfalls aus einem Gruppenbaustein zusammen. Der Betrag vom Grundbaustein ist immer fix, doch der Zeitbaustein verändert sich mit der Dauer deines Unterrichtes. Falls du eine Gruppenstunde besuchst, wird das ebenfalls berücksichtigt und Geschwisterkinder bekommen Familienrabatt.
In Zahlen ausgedrückt, sieht das dann so aus:
- Kinder- und Jugendtarife
EINZELTARIFE
Dornbirner:inaußerhalb
wohnhaftGrundbaustein 87,62 € 240,11 € Zeitbaustein je Minute 5,26 € 14,59 € Pro Semester ergibt das z.B.
Einzelunterricht 30' 245,92 € 678,31 € Einzelunterricht 50' 351,12 € 970,11 € GRUPPENTARIFE
Partnerunterricht 50' 219,62 € 605,36 € Dreiergruppe 50' 175,79 € 483,78 € - Erwachsenentarife
Einzeltarife
Dornbirner:inaußerhalb
wohnhaftHauptfach Grundbaustein 152,36 € 253,74 € Hauptfach Zeitbaustein (1 Minute) 9,14 € 15,36 € Pro Semester ergibt das z.B.
Einzelunterricht 30' 427,06 € 715,04 € Einzelunterricht 40', 14-tägig 335,66 € 561,44 €
Hier findest Du die Tarifetabelle zur Ansicht. Für die Berechnung des Tarifs sind zum Beispiel wichtig: Dauer des Unterrichts, Hauptwohnsitz, Haupt- oder Nebenfach, ob Einzel- oder Gruppenunterricht. Geschwisterkinder bekommen Familienrabatt.
- Ermässigungen
Ermässigungen
Folgende Ermäßigungen können gewährt werden, wobei grundsätzlich für eine Person nur eine Ermäßigungsart zur Anwendung kommen kann:
Familienermäßigung:
Besuchen mehrere Personen einer Familie die Musikschule werden folgende Ermäßigungen gewährt:
Zwei Kinder 25% für jedes Kind
Mehr als zwei Kinder 35 % für jedes Kind
Ein oder beide Elternteile und ein Kind 25% für alle Familienmitglieder
Ein oder beide Elternteile und zwei und mehrere Kinder 35% für alle Familienmitglieder
Die Ermäßigung gilt für alle belegten Fächer.
Keine Ermäßigung wird
· bei Ergänzungsfächer ab 6 Schüler:innen für Musiktheorie, Sibelius, Logic, Garage Band, Komposition, Arrangement, Gehörbildung und
· bei Hauptfächern ab 6 Schüler:innen für Gruppenunterricht in Ganztagsschulen, Chor, Ensemble, Orchester, Big Band sowie
· für die Miete von Musikinstrumenten
gewährt.
Ermäßigung bei Belegung von mehreren Unterrichtsfächern:
Bei Belegung von zwei oder mehr Unterrichtsfächern wird für das 2. und jedes weitere Fach eine Ermäßigung von 25 % vom Tarif gewährt. Wenn für die belegten Fächer unterschiedliche Tarife zur Anwendung kommen, wird die Ermäßigung ausgenommen bei Workshops vom jeweils niedrigeren Tarif gewährt.
Sonstige Ermäßigungen:
· Jugendlichen, die Blasmusik-Lehrlinge der Vereine „Stadtmusik Dornbirn“, „Musikgesellschaft Hatlerdorf“, „Stadtkapelle Haselstauden“, „Musikverein Dornbirn-Rohrbach“ sind und Mitgliedern des Jugendsinfonieorchester Dornbirn (bei einem entsprechenden Probenbesuch) sowie Blasmusik-Lehrlingen der Blasmusik des Bundesgymnasium Dornbirn wird unabhängig von ihrem Wohnsitz eine Ermäßigung von 50 % auf den jeweiligen Einheimischen-Tarif gewährt.
· Mitgliedern, die einer Gruppe der Musikschule angehören (z.B. Orchester), die über den Musikunterricht hinaus aktiv musikalisch tätig ist, wird unabhängig von ihrem Wohnsitz der jeweilige Tarif für Einheimische gewährt.
· Über Anregung des Vorarlberger Musikschulwerkes sollen Hochbegabte besonders gefördert werden. Hochbegabte sind erste und zweite Preisträger:innen des österreichischen Bundeswettbewerbes „prima la musica“ bzw. jene Schüler:innen, die eine kommissionelle Prüfung abgelegt haben.
Über Antrag der Lehrperson kann der Musikschuldirektor solchen Schüler:innen eine zusätzliche Förderstunde bewilligen, deren Kosten die Musikschule übernimmt.
· Städtischen Bediensteten und ihren Kindern wird unabhängig von ihrem Wohnsitz der jeweilige Tarif für Einheimische gewährt.
· Ansuchen um zusätzliche Schulgeldermäßigungen sind möglich.